Schulgremien

Lehrer und Eltern wirken in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit. Die Eltern bringen sich in die Gestaltung des Schulwesens in den folgenden Mitwirkungsgremien ein:

  • Klassenpflegschaft
  • Schulpflegschaft
  • Schulkonferenz


Klassenpflegschaft

Zu Beginn jedes Schulhalbjahres findet eine Sitzung jeder Klassenpflegschaft statt, bei der den Eltern neben den Wahlen zu den Schulmitwirkungsorganen wichtige Informationen für das anstehende Halbjahr gegeben werden. So stellen die Lehrerinnen und Lehrer die Lerninhalte des kommenden Halbjahres vor, es werden Termine bekanntgegeben oder abgestimmt, Helfer für Veranstaltungen eingeteilt, Klassenfeste geplant, etc.

Schulpflegschaft
Laut §72 SchulG besteht die Schulpflegschaft aus Mitgliedern der jeweiligen Klassenpflegschaften und deren Vertretern. Die Schulleitung soll beratend an den Sitzungen der Schulpflegschaft teilnehmen. Die Schulpflegschaft wählt eine(n) Vorsitzende(n) und ebenfalls werden aus diesem Kreis drei Mitglieder für die Schulkonferenz gewählt.

Schulkonferenz
Drei ausgewählte Mitglieder der Schulpflegschaft bilden, mit drei gewählten Lehrern aus Lehrerkonferenz und der Schulleitung das Gremium der Schulkonferenz. Laut §65 des Schulgesetzes, Abs. 1, ist an jeder Schule eine Schulkonferenz einzurichten. Sie ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, indem alle an der Bildungs- und Erzieheungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken. Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. […].